Sattelauflieger müssen erst nach 10 Jahren einer jährlichen Inspektion unterzogen werden.
Relevante Vorschriften
Gemäß Artikel 16 der „Verordnung zur Durchführung des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes“ werden Güterkraftfahrzeuge sowie große und mittlere -nicht-nicht gewerbliche Personenkraftwagen innerhalb der ersten 10 Jahre jährlich überprüft; Personen über 10 Jahre werden alle 6 Monate untersucht. Sattelanhänger fallen in die Kategorie der Lastkraftwagen. In der Praxis gilt jedoch seit dem 20. November 2020 für Lkw, die älter als 10 Jahre sind, eine Anpassung der Anforderung an die jährliche Inspektion.
Jährlicher Inspektionsprozess
1. Erforderliche Dokumente: In der Regel müssen Sie den Fahrzeugschein, eine Kopie einer gültigen Haftpflichtversicherung für Verkehrsunfälle und den Ausweis des Fahrzeughalters mitbringen.
2. Außeninspektion: Das Äußere des Fahrzeugs muss den Standards entsprechen und darf keine offensichtlichen Veränderungen oder Schäden aufweisen, die das sichere Fahren beeinträchtigen würden.
3. Prüfung der Sicherheitsleistung: Dazu gehören Tests des Bremssystems, des Beleuchtungssystems und der Abgasemissionen. Erst nach bestandener Prüfung darf das Fahrzeug die jährliche Inspektion bestehen.










